Sonntag, 09. Oktober 2022
Anpassung der Gebührenordnung
Information der Bundestierärztekammer
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 23 Jahren umfassend geändert.
§ 5 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis!